Geförderter Glasfaserausbau: Lückenschluss für den Landkreis Altenkirchen

Während der eigenwirtschaftliche Ausbau bereits viele Gebiete in unserer Region mit modernster Glasfasertechnologie versorgt, bleiben in einem weitläufigen Landkreis wie Altenkirchen oft geografische Herausforderungen bestehen. Um auch dort eine zukunftsfähige Infrastruktur zu schaffen, setzen wir auf das staatliche Förderprogramm.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Land und Kommunen

Der geförderte Ausbau ist ein finanzieller Kraftakt, der nur durch eine enge Zusammenarbeit aller politischen Ebenen möglich wird. Die Finanzierung wird dabei auf breite Schultern verteilt:

  • Bund & Land: Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie das Land Rheinland-Pfalz tragen den Großteil der Investitionskosten.
  • Kommunale Beteiligung: Während die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen das Gesamtprojekt zentral koordiniert, leisten die Verbandsgemeinden sowie die Ortsgemeinden den entscheidenden kommunalen Eigenanteil von 10 %. Dieses Engagement der lokalen Politik ermöglicht es, den digitalen Fortschritt direkt zu Ihnen vor Ort zu bringen.

Fokus auf maximale Reichweite und Machbarkeit

Unser Ziel ist es, so viele Haushalte und Unternehmen wie möglich an das Gigabit-Netz der Zukunft anzuschließen. Der geförderte Ausbau ist dabei als gezielte Ergänzung gedacht, um die verbleibenden weißen Flecken auf der digitalen Landkarte zu schließen.

Wer ist förderfähig? Im Rahmen des Förderprogramms werden Adressen angeschlossen, die nach den gesetzlichen Richtlinien als „unterversorgt“ gelten. Das betrifft Haushalte und Betriebe, die bisher weder über einen modernen Glasfaseranschluss noch über ein leistungsstarkes Fernsehkabelnetz (Koaxialkabel) verfügen.

Gebäude, die bereits mit Glasfaser oder Kabel-Internet versorgt sind, gelten rechtlich als ausreichend erschlossen und sind daher nicht förderfähig. Bei der Planung müssen zudem strenge wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, weshalb der Ausbau in fest definierten Projektgebieten erfolgt, die eine bestmögliche Abdeckung unter Berücksichtigung der technischen Realisierbarkeit anstreben.

Ihr Weg zum kostenfreien Hausanschluss

Für Adressen, die innerhalb dieser definierten Fördergebiete liegen, bietet sich eine einmalige Chance: Im Zuge des Projekts ist die Erstellung des Hausanschlusses für die Eigentümer in der Regel kostenfrei.

Transparenz-Hinweis: Ob Ihre Immobilie Teil des aktuellen Förderprojekts ist, können Sie über unsere interaktive Karte oder die Verfügbarkeitsprüfung der ausführenden Baupartner einsehen.

Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau investieren Telekommunikationsunternehmen ihre eigenen Mittel, um das Netz in Gebieten auszubauen, in denen es sich wirtschaftlich für sie lohnt. Der geförderte Ausbau hingegen greift dort, wo ein privater Ausbau für die Unternehmen unrentabel wäre (z. B. aufgrund langer Leitungswege). Hier springen der Bund, das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen ein, um die Finanzierungslücke zu schließen und eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen.

Die Förderfähigkeit unterliegt strengen gesetzlichen Richtlinien. Grundsätzlich werden Adressen gefördert, die als „unterversorgt“ gelten. Das bedeutet: Wenn an Ihrer Adresse bereits ein Glasfaseranschluss oder ein leistungsfähiges Fernsehkabelnetz (Koaxialkabel) vorhanden ist, gilt das Gebäude als ausreichend versorgt und darf rechtlich nicht über das Förderprogramm ausgebaut werden.

Trotz der staatlichen Unterstützung müssen alle Projekte eine gewisse wirtschaftliche und technische Realisierbarkeit aufweisen. In sehr abgelegenen Einzellagen können die Kosten für den Tiefbau so extrem hoch sein, dass sie den Rahmen der Förderrichtlinien oder der Finanzierbarkeit sprengen.

Für Eigentümer innerhalb der definierten Fördergebiete ist der Hausanschluss in der Regel vollkommen kostenfrei. Die Kosten werden durch die Fördermittel von Bund und Land sowie durch den Eigenanteil der Verbands- und Ortsgemeinden gedeckt. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie dem ausführenden Unternehmen die Erlaubnis für die Arbeiten auf Ihrem Grundstück (Grundstückseigentümererklärung) erteilen.

Das Projekt ist eine Gemeinschaftsleistung:

  • 90 % der Kosten werden durch Fördermittel des Bundes (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und des Landes Rheinland-Pfalz getragen.
  • 10 % der Kosten übernimmt die kommunale Familie. Dieser Eigenanteil wird von den jeweiligen Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden getragen, um den Ausbau vor Ort zu ermöglichen.

Interaktive Ausbaukarte

Herzlich willkommen auf unserer interaktiven Ausbaukarte. Hier informieren wir Sie transparent über den aktuellen Fortschritt und die geplanten Gebiete für den Glasfaserausbau in unserer Region. Erfahren Sie mit wenigen Klicks, welcher Anbieter in Ihrem Bereich aktiv ist.

So nutzen Sie die Karte:

  • 🔍 Adresssuche: Klicken Sie auf die Lupe oben links, um gezielt nach Ihrer Straße und Hausnummer zu suchen.
  • 🗺️ Anbieter wählen: Über das Ebenen-Symbol oben rechts können Sie die verschiedenen Ausbaugebiete individuell ein- und ausblenden.
  • ℹ️ Details abrufen: Ein Klick auf die farbigen Flächen liefert Ihnen sofort alle wichtigen Hintergrundinformationen zum jeweiligen Standort.

Wichtige Nutzerinformationen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Nutzung der interaktiven Ausbaukarte:

  • Die Nutzung eines großen Bildschirms zur Betrachtung der Kartenanwendung wird empfohlen.
  • Die bereitgestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Verbindliche Auskünfte zu den jeweiligen Ausbauten können ausschließlich die zuständigen Netzbetreibenden geben – wenden Sie sich hierzu bitte an die Hotlines der Unternehmen.
  • Für etwaige Haustürvermarktung, hierfür ausgehändigte Unterlagen oder erteilte Auskünfte übernimmt der Kreis Altenkirchen keine Verantwortung. Eine Kontrolle der Vermarktungsaktivitäten einzelner Dienstleistender erfolgt nicht.
  • Noch nicht versorgte Gebiete werden fortlaufend mit den Netzbetreibenden diskutiert und in die weitere Planung einbezogen, sofern dies machbar ist.
  • Diese Kartenanwendung dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Es wird kein Verwaltungsakt erlassen und kein Vertragsverhältnis begründet. Aus den Darstellungen können keine Rechtsansprüche (insbesondere nicht auf Ausbau, Anschluss, Verfügbarkeit, Bandbreite oder Förderfähigkeit) abgeleitet werden.